Teilnahmebedingungen
75 Jahre WAGO – Das Festival
WAGO Festival am 27.06.2026, Minden
(Stand: [17.01.2026])
1. Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Veranstalter des „75 Jahre WAGO – Das Festival“ (nachfolgend „Veranstaltung“) ist die
WAGO GmbH & Co. KG, Hansastraße 27, 32423 Minden („WAGO“).
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung, die Teilnahme an der Veranstaltung sowie den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände und die dazugehörigen Angebote von WAGO in Hinblick auf die An- und Abreise, sowie Übernachtungsmöglichkeiten. Mit der Anmeldung oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
(3) Die Veranstaltung findet ausschließlich als analoge Präsenzveranstaltung auf dem Werksgelände der WAGO GmbH & Co. KG in Minden statt.
2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich von WAGO eingeladene Personen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(2) Die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung über die von WAGO bereitgestellten Kanäle voraus. Die Anmeldung wird erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch WAGO wirksam.
(3) Der Eintritt zum WAGO Festival wird grundsätzlich nur volljährigen Personen gewährt. Personen unter 18 Jahren wird der Zutritt nur gewährt, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
(4) WAGO ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen.
3. Charakter der Veranstaltung
(1) Die Veranstaltung ist eine betriebsinterne Jubiläumsveranstaltung mit Festivalcharakter (Musik, Rahmenprogramm, Verpflegung).
(2) Die Teilnahme ist kostenfrei. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Programmpunkte, Künstler, Leistungen oder Sachleistungen (insb. in Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Anreise, ein bestimmtes Hotel, oder die Verpflegung).
(3) Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Hausrecht und Sicherheitsbestimmungen
(1) WAGO übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Weisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals und beauftragter Dritter ist Folge zu leisten.
(2) WAGO ist berechtigt, Teilnehmenden den Zutritt zu verweigern oder sie vom Gelände zu verweisen, wenn:
Sicherheitsbedenken bestehen,
gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
andere Teilnehmende gefährdet, belästigt oder erheblich beeinträchtigt werden.
(3) Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Waffen, Pyrotechnik, Drogen oder sonstiger verbotener Gegenstände ist untersagt. Gleiches gilt für das Mitführen von Drohnen.
(4) Offensiv diskriminierendes, beleidigendes, extremistisches oder gewaltverherrlichendes Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Ausschluss.
5. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
(1) Alle Teilnehmenden haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Rechte Dritter zu achten.
(3) Den jeweils geltenden behördlichen Anordnungen sowie betrieblichen Sicherheits- und Arbeitsschutzregelungen ist Folge zu leisten.
(4) Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art sowie Drohnen. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt.
(5) Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei WAGO. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WAGO entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
6. Haftung
(1) WAGO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von WAGO auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen, insbesondere bei unentgeltlichen Veranstaltungen, bleiben unberührt.
(4) WAGO übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von WAGO.
7. Absage, Abbruch und höhere Gewalt
(1) WAGO behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Sicherheitsrisiken) abzusagen, zu unterbrechen oder abzubrechen.
(2) In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen (z. B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
8. Foto- und Filmaufnahmen
(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, auf denen Teilnehmende erkennbar sein können.
(2) Diese Aufnahmen dürfen durch WAGO sowie mit WAGO verbundene Unternehmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für interne und externe Kommunikations- und Dokumentationszwecke genutzt werden, insbesondere:
Websites
Social-Media-Kanäle
Print- und Online-Publikationen
interne Kommunikation
(3) Teilnehmende erklären sich mit Betreten des Veranstaltungsgeländes mit dieser Nutzung einverstanden. Gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.
9. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung verarbeitet.
(2) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von WAGO, abrufbar unter:
www.wago.com/de/datenschutz
10. Änderungen der Teilnahmebedingungen
WAGO behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden den Teilnehmenden in geeigneter Weise bekanntgegeben.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.